ARBEITSMIGRATION IN TIROL: EREIGNISSE UND GESETZE

zusammengestellt von Gerhard Hetfleisch

1925

Inländerschutzgesetz: Der Vorrang von österreichischen vor ausländischen Staatsangehörigen auf dem Arbeitsmarkt wird etabliert.

1938

Ausländerpolizeiverordnung der NS-Zeit: Die Einreise und der Aufenthalt von „Fremden“ im Deutschen Reich und nach dem „Anschluss“ im Gebiet des heutigen Österreich wird geregelt.

1941

Deutsche Reichsverordnung über ausländische Arbeitskräfte: Diese Verordnung des NS-Regimes löst das Inländerschutzgesetz ab. Die Beschäftigungsbewilligung für ArbeitgeberInnen und verpflichtende Arbeitserlaubnis für ausländische ArbeitnehmerInnen werden eingeführt.

1945

Reichsüberleitungsgesetz: Die Reichsverordnung über ausländische Arbeitskräfte wird in den Rechtsbestand der Zweiten Republik übernommen und bleibt bis Ende 1975 in Kraft.

1951

Beschluss der Genfer Flüchtlingskonvention: 1954 von Österreich ratifiziert, tritt 1955 in Kraft.

1954

Fremdenpolizeigesetz wird eingeführt.14,4 % Arbeitslosigkeit: Die höchste Arbeitslosigkeit seit Ende des Zweiten Weltkriegs in Tirol. Wirtschaftsaufschwung setzt im Herbst ein. Ende der 1950er Jahre wird die Vollbeschäftigung erreicht und bald zeichnet sich Arbeitskräftemangel ab.

1956/57

Ungarnkrise: 160.000 Flüchtlinge in Österreich, nur wenige bleiben dauerhaft im Land.

1961

Kontingentvereinbarung zwischen Wirtschaftskammer und ÖGB (Raab-Olah-Abkommen): Ab 1962 konnten Unternehmen Beschäftigungsgenehmigungen für ausländische ArbeitnehmerInnen bis zur jährlich vereinbarten Höchstzahl (Kontingent) von den Landesarbeitsämtern ohne weitere Prüfung des Arbeitsmarktes erteilt werden.

1962

Anwerbeabkommen mit Spanien, 1964 ratifiziert.

1963

Assoziierungsabkommen oder Ankara-Abkommen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) mit der Türkei (Ankara Anlaşması)

1964

Anwerbeabkommen mit der Türkei

1966

Anwerbeabkommen mit Jugoslawien (SFRJ) Einführung der Ausländer-Arbeitskarte: Arbeitsort, Arbeitgeber, aber auch die „sanitätspolizeiliche Unbedenklichkeit“ werden darauf vermerkt.

1968

Erstes Asylgesetz tritt in Kraft.

1972

Meldegesetz: Meldezettel von ausländischen Staatsangehörigen sind mit einem „A“ zu versehen und vom Meldeamt der Fremdenpolizei zu übermitteln.

1973/74

Anwerbestopp infolge der weltweiten wirtschaftlichen Rezession („Ölkrise“)

1976

Ausländerbeschäftigungsgesetz löst die Reichsverordnung über ausländische Arbeitskräfte ab.

1979

Errichtung der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ)

1985

Erlass des Innenministeriums schränkt die Praxis der Fremdenpolizei ein, Aufenthaltsverbote gegen MigrantInnen nach dem Verlust eines Arbeitsplatzes bzw. dem Ende der Arbeitslosenunterstützung wegen des „mangelnden redlichen Erwerbs der Unterhaltsmittel“ (§ 3 FPG) zu verhängen, wenn ihr Lebensunterhalt durch andere Familienmitglieder gesichert werden kann.

1986

Die Familienbeihilfe wird bei Auszahlung ins Ausland um die Hälfte gekürzt.

1987

§ 3 Fremdenpolizeigesetz (Aufenthaltsverbot) wird zwei Mal aufgehoben, weil er das Menschenrecht auf Privat- und Familienleben (Art 8 EMRK) nicht ausreichend schützt.

1988

Erleichterter Zugang zum Befreiungsschein für Jugendliche bei Nachweis von Schulbesuchszeiten in Österreich. Das bedeutete freien Zugang zum Arbeitsmarkt. Davor musste eine Beschäftigungsbewilligung vom Arbeitgeber/von der Arbeitgeberin beantragt werden.

1989

Einem reduzierten Kreis der Zugewanderten, nämlich Beschäftigten mit Befreiungsschein und Flüchtlingen, wird die Notstandshilfe nach dem Arbeitslosenbezug auf maximal ein Jahr beschränkt zugestanden. Das Ausländerbeschäftigungsgesetz wird zwischen 1989 und 1998 zwanzig Mal novelliert. Mehrjähriges starkes Wirtschaftswachstum geht mit einer rasant steigenden Zuwanderung in Österreich einher.

1990

Einführung der Arbeitserlaubnis. Bestimmungen für den Befreiungsschein werden zugunsten von Zugewanderten geändert.

1991/92

Beginn des Zerfalls der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien (SFRJ): 90.000 Flüchtlinge in ganz Österreich und etwa 3.000 in Tirol.

1992

Neues Asylgesetz löst das Asylgesetz 1968 ab: erschwerte Möglichkeiten zur Antragstellung.

1993

Fremdengesetz und Aufenthaltsgesetz (Quotenregelung für die Niederlassung und Saisonnier-Regelung) wird eingeführt.

1994

Der Arbeitsmarkt wird für bosnische Flüchtlinge, die zwar kein Asyl, aber ein „befristetes Aufenthaltsrecht“ erhalten haben, geöffnet. 1998 wird „gut integrierten“ Bosnien-Flüchtlingen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht zugestanden.

1996

Anerkennung des Assoziationsabkommens der EU mit der Türkei durch österreichische Behörden; bei Familienzusammenführung müssen daher keine Deutschkenntnisse nachgewiesen werden.

1998

Das Integrationspaket tritt in Kraft. Das neue Fremdengesetz ermöglicht die Aufenthaltsverfestigung nach acht Jahren. Integration soll vor Neuzuwanderung stehen, daher wird der Unterschied von befristeten Aufenthalten und dauernder Niederlassung gesetzlich festgeschrieben. Kinder dürfen nur noch bis zum 14. Lebensjahr zu ihren Eltern nachziehen. Novelle des Staatsbürgerschaftsgesetzes: Verschärfung der Bestimmungen für vorzeitige Einbürgerung, es müssen „entsprechende Kenntnisse der Deutschen Sprache“ nachgewiesen werden.

2000

Der Integrationserlass öffnet den Arbeitsmarkt für nachgezogene Familienmitglieder. EU Richtlinien gegen die ethnische Diskriminierung am Arbeitsmarkt, bei Sozialleistungen, im Gesundheits- und Bildungsbereich sowie beim Zugang zu öffentlichen Gütern und Dienstleistungen einschließlich Wohnraum (Gemeindewohnungen).

2002

Ausländerpaket: Nach fünf Jahren ununterbrochenen legalen Aufenthalts in Österreich erhalten MigrantInnen den freien Zugang zum Arbeitsmarkt. Im Rahmen der Integrationsvereinbarung muss ein Sprachkenntnisnachweis in Form eines Diploms mit Niveau A1 nachgewiesen werden. Das Konzept zur Integration MIT Zugewanderten in Tirol wird vom Fachbereich Integration des Landes Tirol präsentiert, es ist das erste eines Bundeslandes in Österreich.

2009/11

Fremdenrechtsänderungsgesetz: Verschärfungen im Asylgesetz, im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und im Staatsbürgerschaftsgesetz. Das nachzuweisende Niveau der Sprachkenntnisse bei der Einbürgerung wird angehoben, die Rot-Weiß-Rot-Karte eingeführt, die Integrationsvereinbarung wird ausgeweitet.

2014

Fremdenrechtnovellierungsgesetz mit völliger Neustrukturierung des Fremdenwesens